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OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 11 U 91/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 11.11.1999 - 3 O 187/99
- OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 11 U 91/99
Papierfundstellen
- ZUM 2002, 226
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.02.2000 - X ZR 127/99
Urteilsbeschwer bei Stufenklage
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 11 U 91/99
Dabei ist allein der Auskunftsanspruch maßgebend, wenn das Urteil nur über diesen entscheidet (BGH NJW 2000, 1724). - BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52
Filmverwertungsvertrag und Filmschutz
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 11 U 91/99
a) Die für die Annahme eines Filmwerkes erforderliche persönliche geistige Schöpfung kann auch einem Film zugebilligt werden, der darauf abzielt, ein wirkliches Geschehen im Bild festzuhalten, vorausgesetzt, er erschöpft sich nicht in der bloß schematischen Aneinanderreihung von Lichtbildern, sondern stellt sich durch die Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen Schaffens dar (BGHZ 9, 262 -- Lied der Wildbahn; BGH GRUR 1984, 730 -- Filmregisseur). - BGH, 24.11.1983 - I ZR 147/81
Zum Leistungsschutzrecht des Filmregisseurs
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 11 U 91/99
a) Die für die Annahme eines Filmwerkes erforderliche persönliche geistige Schöpfung kann auch einem Film zugebilligt werden, der darauf abzielt, ein wirkliches Geschehen im Bild festzuhalten, vorausgesetzt, er erschöpft sich nicht in der bloß schematischen Aneinanderreihung von Lichtbildern, sondern stellt sich durch die Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen Schaffens dar (BGHZ 9, 262 -- Lied der Wildbahn; BGH GRUR 1984, 730 -- Filmregisseur). - OLG Frankfurt, 25.03.1998 - 23 U 80/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 11 U 91/99
Eine Kostenentscheidung muss einheitlich für das gesamte Verfahren in allen Stufen ergehen (…MünchKomm -- ZPO/Lüke § 254 Rn. 29 mwN; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1536).